Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung besteht die Möglichkeit zurückgehaltene Wassermengen zur Versorgung des Viehbestandes an das KUM (Kommunalunternehmen Marktredwitz) zu melden.
Der Nachweis der verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist grundsätzlich durch geeichte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten zu installieren und mit Einbau beim KUM anzumelden hat.
Wir die Stall-Wassermenge nicht über einen privaten Unterzähler nachgewiesen, gilt für jedes Stück Großvieh bzw. für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 15 m³ pro Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Der Nachweis der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er kann durch Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse erbracht werden.
Weiter Informationen finden Sie in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens Marktredwitz – Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Marktredwitz – (BGS – EWS).
Hier können Sie Ihre Daten melden:
Erhebungsbogen zur Ermittlung des Großviehbestandes
(für Abwassergebühr)