Informationen zu Energiepreisbremsen
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen.
Neben der sogenannten „Dezember Soforthilfe“ und der Reduzierung der Umsatzsteuer von 19 % auf 7 % (Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2024) sieht das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) für Letztverbraucher und Kunden im Zeitraum vom 01. Januar bis zunächst 31. Dezember 2023 weitere Entlastungen vor.
Kern des aus Mitteln des Bundes finanzierten Maßnahmenpakets sind Preisbremsen, die u. a. auch für Wärme gelten. Vereinfacht beschrieben, übernimmt der Staat im Rahmen der Preisbremsen für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis (bei Haushaltskunden für Fernwärme: 9,5 Cent/kWh, brutto) liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.
Als Kundin und Kunde des Kommunalunternehmens Marktredwitz brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Zum Schluss noch eine wichtige Information für Sie:
Sie erhalten immer den vollen Entlastungsbetrag gutgeschrieben, auch wenn Ihr Verbrauch sinkt. Energiesparen lohnt sich damit im doppelten Sinne. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite www.energiewechsel.de.